Nach § 36 Abs. 2 EnWG wurde das E-Werk Rohrdorf Josef Haimmerer Vertrieb als Grundversorger für das Netzgebiet das E-Werk Rohrdorf Josef Haimmerer festgestellt.
Die entsprechende Meldung an das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur und Technologie
Referat VI/1 Energiepolitische Grundsatzfragen,
Elektrizitäts- und Gasversorgung
wurde am 27.09.2012 erstattet.